Sicherheitsfachkraft - Fachkraft für Arbeitssicherheit - externe Dienstleistung

Die Aufgaben von Sicherheitsfachkräften (FaSi oder SiFa) werden immer komplexer. Hinzu kommt, mit Inkrafttreten der DGUV-V2 haben sich für viele Betriebe deutlich gestiegene Einsatzzeiten ergeben. Positionen für die SiFas mit 5 bis 10 Jahren Berufserfahrung gesucht werden, werden in der Wirtschaft z.T. 18 Monate und länger nicht besetzt. Sollen noch HSSE / SHE / HES Aufgaben übernommen werden, wird es leider ganz finster. Daran ändert auch der hervorragende Nachwuchs nichts: in der Branche herrscht ein Vakuum, was sich mitunter in ganz bizarren Gehaltsvorstellungen niederschlägt.

 

Um Ihnen hier bezahlbare Lösungen anzubieten, schmieden wir zusammen mit Ihnen ein funktionierendes und rechtskonformes Sicherheitskonzept. Ob als Interimslösung, begleitende Unterstützung für Ihre Arbeitssicherheit oder als vollständig externe Dienstleistung (gemäß § 5 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)).

 

Insbesondere bei bereits vorhandenen Strukturen haben wir nicht den Ehrgeiz, in Konkurrenz zu Ihren Mitarbeitern zu treten, sondern wir geben Hilfe zur Selbsthilfe, nehmen Ihnen Teile der Arbeit ab (okay, meist bleiben da für uns die ungeliebten Aufgaben), oder halten Schulungen und geben Ihnen Anregungen, wie im Management und bei der Belegschaft Verständnis für Arbeitssicherheit geschaffen wird.

 

Wir prüfen Ihr bestehendes Konzept und die Gefährdungsbeurteilung auf Vollständigkeit. Uns ist wichtig, dass wir nicht mit dem moralisch erhobenen Zeigefinger in der eiternden Wunde stochern, sondern wir möchten Akzeptanz und Verständnis entwickeln. Dabei haben wir die kaufmännischen Aspekte immer im Blick. Per Design ist man als SiFa Spaßbremse, aber es hilft keinem, wenn man (ohne Gefahr im Verzug) Sand in die Mühlen der Produktion streut. Daher wird es selbstverliebte exotische Themen bei unserer Zusammenarbeit nicht geben, solange noch echte Schwerpunkte, die regelmäßig Unfälle produzieren, in der Arbeitssicherheit zu verbessern sind.

 

Je nach Wunsch entwickeln wir mit Ihnen die notwendigen Ergänzungen, verfassen die benötigten Betriebsanweisungen und die sonstigen erforderlichen Formulare. Durch unsere Schwerpunkte im Umgang mit Gefahrstoffen, überwachen wir die wiederkehrenden Termine wie jährliche Unterweisungen, 1. Hilfe, Gültigkeit der medizinischen Tauglichkeitsuntersuchungen wie z.B. die G26 II oder III, Sachkunde nach BGR 117-1 und die anderen einschlägigen Auflagen.