Ausbildung Praxisnachweis zum Begasen / Entgasen (z.B. Transporteinheiten, Importcontainer)

Im Anhang I Nr. 4 der GefStoffV ist geregelt, wann man einen Befähigungsschein erhält um z.B. zu begasen oder auch um Importcontainer zu entgasen.

Dort heißt es in Nummer 4.3.1(2) „..... einen Befähigungsschein erhält von der zuständigen Behörde, wer [...] die erforderliche Sachkunde und ausreichende Erfahrung nachweist [...]"

 

Ergänzend wird in der dazugehörigen technischen Regel in Nr. 4.3(7) wie folgt weiter ausgeführt,

„Als ausreichende Erfahrung ist anzusehen die Teilnahme an einer Mindestzahl von Begasungen mit jedem der Begasungsmittel in jeweils den Anwendungsgebieten [...]

Für das Öffnen. Lüften und die Freigabe begaster Transporteinheiten die nachgewiesene Teilnahme an mindestens vier entsprechenden und vollständigen Arbeitsgängen unter Anleitung eines Befähigungsscheininhabers."

 

Wir bieten Ihnen in den Regionen Hamburg und Bremen regelmäßig, und im Rest der BRD auf Anfrage, die diesbezügliche Unterweisung für Ihren Praxisnachweis nach TRGS 512 an.