Messtechnik für Importcontainer - Entgasung + Industriegase

Es gibt inzwischen einige Untersuchungen zum Thema Schadstoffe im Container. Gemeint sind damit die Importcontainer die an der Rampe entladen werden sollen. Manche informierten oder teilinformierten Empfänger verlangen inzwischen die Vorlage eines Entgasungszertifikates. Schon längst ist klar, dass zum einen diese Zertifikate z.B. aus den Versenderländern nicht wirklich eine große Aussagekraft haben, zum anderen geht es schon längst nicht mehr nur um Begasungsmittel. Vielfach sind auch sogenannte Industriegase bei den Importcontainern ein Problem. Stoffe also, die aus den Waren abdampfen oder die gewollt zur Werterhaltung / Wertsteigerung auf die Waren aufgebracht wurden.

 

Um sich einen Überblick über die Belastung der angelieferten Container zu verschaffen und um den ganz eigenen Cocktail der unterschiedlichen Lieferanten, Herkunftsländer und Warengruppen bewerten zu können, kommt ein engagiertes und interessiertes Unternehmen kaum daran vorbei, selber Messungen durchzuführen.

Doch welche Messtechnik ist die richtige? Analog oder digital? Identifizieren der Stoffe oder Breitbandscreening? Zunächst einmal: wir verkaufen Ihnen keine Messgeräte. Insofern werden wir auch nicht bestimmte Hersteller empfehlen. Wir haben aber klare Vorstellungen von Geräten, die wir als Behördentröster bezeichnen und es darf auch nie unterschätzt werden, dass der fröhliche Vertriebsmitarbeiter von Messtechnik bei seinem Verkaufsgespräch die Provisionsregelung und nicht zwingend Ihre beste Beratung im Kopf hat.

 

Wir machen allerdings Aussagen zu bestimmten Gerätetypen, die wir aus kaufmännischer Sicht ablehnen. So ist zwar ein Screening mit „ja-nein Entscheidung" eine gute Sache im Sinne des Arbeitsschutzes, erzeugt aber viele übervorsichtige Falschmessungen (falsch positiv). Für ein Unternehmen ist es das Ziel, keine falsch negativen und möglichst wenige falsch positiven Messungen zu haben. Damit verbleiben nach einer sachkundigen Gefährdungsbeurteilung und bei unklarer Stoffbelastung im Container nur identifizierende Messgeräte.

Klassische Containerinhaltsstoffe und einige der gefährlichen Stoffen werden von den direkt identifizierenden Durchflussgeräten nicht oder nicht in ausreichend niedriger Konzentration erfasst um Arbeitsplatzgrenzwerte (AGWs) sicher einzuhalten. Daher kommen Sie, bei allen Nachteilen und Fehlertoleranzen, an Prüfröhrchen fast nicht vorbei. Lassen sie sich nicht durch Flüssigkristalle und blinkende LEDs blenden, einfache Prüfröhrchen sind ein wichtiger und relativ zuverlässiger Bestandteil konventioneller Messungen. Gerade bei Temperaturschwankungen und damit verbundener Kondensationsfeuchte, sind diese Billiggeräte einem teuren PID überlegen.

 

Als Wehrmutstropfen: die eierlegende Wollmilchsau gibt es nicht und auch tragbare Kombigeräte die den meisten Wünschen gerecht werden, liegen schnell in der Preisklasse eines Mittelklassewagens.

Bei dem Wunsch maximale Sicherheit für die Belegschaft wird man bei begrenztem Budget nur schwer ein funktionierendes Konzept entwickeln können. Doch es ist machbar und wir helfen Ihnen dabei. Immer im Blickwinkel, dass Ihre eigentliche Geschäftstätigkeit eine andere ist, als hauptberuflich Container auf Schadstoffe zu untersuchen.

 

Wichtig ist, dass Sie einen profunden Überblick über Ihre Ware und deren Belastung bekommen. Dabei sind die wichtigsten Trends der international eingesetzten Pflanzenschutzmittel, Zulassungsfristen, auslaufende Produkte (in welchen internat. Märkten) und Änderungen der Importbestimmungen zu berücksichtigen.

Noch viel wichtiger ist die Ausbildung der eigenen Mitarbeiter an den Messinstrumenten. Ein Messgerät können Sie nach einer Stunde bedienen. Aber kein Mitarbeiter kann nach einem Dreitagekurs Fehler und Querempfindlichkeiten berücksichtigen und die Kombination aus Waren, Herkunftsland und internationalen Bestimmungen bewerten. Messen ohne Ahnung führt nur zu steigender Verunsicherung und zum Glaubwürdigkeitsverlust der Messenden und der Messungen bei der Belegschaft. Wir helfen und erarbeiten Ihnen Konzepte und ergänzen Arbeitssicherheit (gemäß §5 ArbSchG).